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Catania: Amministrazione giudiziaria nach Kokain-Importen im Hafen
Das Tribunal von Catania – Abteilung Präventivmaßnahmen – hat die Anwendung der Präventivmaßnahme der sogenannten „Amministrazione giudiziaria“ für die Dauer eines Jahres gegen eine Gesellschaft mit Sitz in Palermo angeordnet. Die Finanzer des Provinzkommandos Catania führten die Maßnahme in den Provinzen Catania, Palermo, Syrakus und Parma durch, koordiniert von der Staatsanwaltschaft Catania und unterstützt von der Einheit für Wirtschafts- und Finanzpolizei Palermo sowie der Tenenza von Fidenza. Die betroffene Firma ist in den Hafenanlagen von Catania, Palermo, Augusta, Trapani und Termini Imerese mit der Abwicklung von Lagerung, Transport, Versand und Umschlag von Containern und Waren tätig.
Die „Amministrazione giudiziaria“ ist eine Maßnahme, die nicht mit der Beschlagnahme des Unternehmens einhergeht. Sie soll Betriebe vor der Nähe zu kriminellen Organisationen schützen, indem die bisherigen Geschäftsführer vorübergehend durch von der Justiz bestellte Verwalter ersetzt werden. Das Gericht sieht in dem Schritt die sachliche Fortsetzung der operativ als „LOST & FOUND“ bezeichneten Aktion. In deren Rahmen hatten spezialisierte Einheiten der Wirtschafts- und Finanzpolizei Catania unter Leitung der örtlichen Staatsanwaltschaft eine umfangreiche Ermittlung durchgeführt. In der ersten Hälfte des Jahres 2025 waren daraufhin durch den Ermittlungsrichter am Tribunal von Catania persönliche Freiheitsbeschränkungen verhängt und sechs Personen in Haft genommen worden. Ihnen wird eine intensive Beteiligung am Drogenhandel mit Importen aus dem Ausland vorgeworfen.
In diesem Ermittlungsumfeld – bei unverändert geltender Unschuldsvermutung bis zu rechtskräftiger Verurteilung – wurden zahlreiche belastende Indizien gesichert. Zwei Kronzeugen, ehemals führende Mitglieder der Mafia-Clans „STRANO“ aus Monte Po und „CAPPELLO“ aus Catania, hatten den Hafen von Catania als Anlaufpunkt für große Mengen von Rauschgift vom Typ Kokain bezeichnet. Die Drogen sollten über den gewerblichen Warenumschlag in die Hafenanlagen gelangen. Zudem wurde ausgesagt, dass im Hafenumfeld Angehörige des Clans „Pillera-Puntina“ aktiv gewesen seien; sie hätten für eine Gegenleistung von 30 bis 40 Prozent der Menge den Ein- und Weitertransport von Rauschgift von Frachtschiffen aus Südamerika begünstigt.
Die Angaben der Kronzeugen waren vor der Operation der Guardia di Finanza nicht bestätigt. Die Ermittlungen der Finanzer in Catania unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft haben nach Gerichtsangaben erstmals ein klares Bild der kriminellen Abläufe im Hafen von Catania ergeben. Hervorgehoben wird die Person S. A., der wegen Drogenhandels vorbestraft ist, sowie seine drei Söhne (darunter S. M.). Alle sind als Angestellte der genannten Gesellschaft im Hafen von Catania tätig. In gravierender indizienhafter Weise soll S. A. Kontakte zu führenden Vertretern des Clans PILLERA/PUNTINA unterhalten haben, insbesondere zu D. M. A., der bereits wegen Mafia-Zugehörigkeit und Beteiligung am Drogenhandel verurteilt wurde.
Die Ermittlungen hätten ferner die anhaltende Tätigkeit von S. A. im Bereich des Drogenhandels und die Rolle weiterer Beteiligter ergeben. Konkret seien belastende Indizien zu mindestens drei Fällen von Einfuhr großer Kokainmengen gesichert worden, mit einem Gesamtgewicht von über 215 Kilogramm, sowie zu einer nicht umgesetzten Einfuhr von etwa 300 Kilogramm Rauschgift. Nach den Verhaftungen konzentrierten sich die Ermittler auf die Stellung der Familie S. in der Gesellschaft. Dabei zeigte sich ein lang bestehendes Verhältnis zwischen dem langjährigen Mitarbeiter A. S., der dem Clan Pillera-Puntina zugerechnet wird, und der Unternehmensleitung.
Das Tribunal von Catania stellte fest, die von der Maßnahme betroffene Gesellschaft sei „nicht außerhalb des kriminellen Kontexts geblieben“, sondern habe „auch durch Untätigkeit oder Duldung ihrer Führungsstrukturen in einen stabilen Begünstigungsmechanismus“ eingegriffen und so die Handlungsfähigkeit von Angehörigen oder Sympathisanten mafiöser Gruppierungen gestärkt sowie den internationalen Drogenhandel gefördert. Als „objektiven Begünstigungsfaktor“ wertet das Gericht unter anderem die dauerhafte Präsenz von Personen mit klarer Einbindung in mafiöse Strukturen in strategischen Positionen im Hafen. S. A. und seine Söhne seien Angestellte der Firma mit Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen. Betriebliche Abläufe und Hafenbereiche seien genutzt worden, um die Einfuhr, Lagerung und Abholung von Rauschgift zu erleichtern; durch Ortung und Manipulation belasteter Container habe das illegale Gut geborgen und aus dem Hafen geschafft werden können. Zusätzlich habe die Firma die Familie S. durch Übernahme von Anwaltskosten in nicht beruflichen Angelegenheiten sowie durch Gehaltszahlungen an das Oberhaupt auch während Haft oder Abwesenheit unterstützt. Diese „Handlungsfreiheit“ habe es ermöglicht, die Interessen des Clans im Drogenbereich von der Hafenstellung aus zu verfolgen. Das Tribunal ordnete daher die einjährige „Amministrazione giudiziaria“ der Gesellschaft an, um Einflusskanäle zu unterbrechen und die Wirtschaftstätigkeit nach Bereinigung der Rechtslage an die Eigentümer zurückzugeben.
Ort des Geschehens
Land
Italien
Stadt
Catania