Zoll Selb: Drogen in Postsendungen sichergestellt
Die Kontrolleinheit Verkehrswege Selb des Hauptzollamts Regensburg hat bei der Überprüfung von Postsendungen aus den Niederlanden zahlreiche Betäubungsmittel und neue psychoaktive Stoffe sichergestellt. Die Pakete und Briefe sollten über Deutschland nach Tschechien weitertransportiert werden. Insgesamt leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner dreizehn Strafverfahren ein und deckten damit einen Schmuggelweg auf, der zunehmend über scheinbar harmlose Alltagsgegenstände abgewickelt wird.
Kontrolle an der Transitstrecke
Die Einsatzkräfte der Kontrolleinheit Verkehrswege in Selb kontrollierten Sendungen eines Postdienstleisters. Solche Maßnahmen finden regelmäßig und stichprobenartig statt. Dabei kommen unter anderem moderne Röntgengeräte zum Einsatz, mit denen der Inhalt von Paketen und Briefumschlägen ohne Öffnung zunächst gescannt wird. Zeigt sich dabei der Verdacht auf eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit, werden die Sendungen geöffnet und einer genaueren Prüfung unterzogen.
Selb liegt an einer wichtigen Verkehrsachse nahe der tschechischen Grenze und gilt als zentraler Kontrollpunkt für den Transitverkehr. Gerade auf solchen Strecken nutzen Schmuggler häufig die Durchfuhr über mehrere EU-Staaten, in der Hoffnung, dass Sendungen unbemerkt ihr Ziel erreichen. Die jüngsten Funde zeigen, dass diese Strategie nicht immer aufgeht.
Bei der jüngsten Kontrolle stießen die Beamten auf Sendungen, in denen Betäubungsmittel und sogenannte Legal Highs versteckt waren. Die Absender hatten die Stoffe in unterschiedliche Alltagsgegenstände eingebaut, um den Transport unauffällig erscheinen zu lassen. Die Kreativität der Schmuggler reichte von Geburtstagskarten über einen kleinen Bluetooth-Lautsprecher bis hin zu verschiedenen Produktverpackungen, die den Eindruck harmloser Ware erwecken sollten.
Sichergestellte Substanzen im Detail
Im Rahmen der Kontrolle wurden neun Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und vier weitere Verfahren wegen Verstößen gegen das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz eingeleitet. Die Bandbreite der sichergestellten Güter reicht von klassischen illegalen Drogen bis hin zu synthetisch hergestellten Substanzen, die oft als vermeintlich legale Alternativen im Internet gehandelt werden.
Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
Bei den neun Verfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz fanden die Ermittler unter anderem 93 Gramm halluzinogene Pilze mit dem Wirkstoff Psilocybin sowie eine Aufzuchtstation für derartige Pilze. Weiter sichergestellt wurden 40 Gramm Amphetamin, zehn Gramm Crystal, 60 Tabletten Diazepam, fünf Tabletten Bromazolam, 1,3 Gramm Kokain, zehn Gramm synthetische Cathinone und 502 Ecstasy-Tabletten mit einem Nettogewicht von 210 Gramm.
Besonders auffällig ist die Kombination aus klassischen Partydrogen wie Ecstasy und Crystal sowie beruhigenden Medikamenten wie Diazepam. Solche Mischungen deuten darauf hin, dass die Sendungen nicht nur für den Eigenkonsum bestimmt waren, sondern möglicherweise an unterschiedliche Abnehmer weitergegeben werden sollten.
Neue psychoaktive Stoffe nach NpSG
In vier Fällen wurden Verstöße gegen das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz festgestellt. Konkret handelte es sich um 37,6 Gramm NEP, 50 Gramm 2-MMC, 1,2 Gramm Phen-F, sieben Blotter mit 1S-LSD sowie fünf Blotter mit 4-AcO-MET. Diese Substanzen gehören zu den sogenannten neuen psychoaktiven Stoffen, die häufig unter Bezeichnungen wie Legal Highs, Kräutermischungen oder Badesalze verkauft werden und oft per Post bestellt werden.
Da ihre Zusammensetzung und Wirkung häufig nur schwer vorhersehbar sind, können sie erhebliche gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Der Onlinehandel mit solchen Präparaten hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen, was die Bedeutung gezielter Postkontrollen unterstreicht.
Strafverfahren und möglicher Bannbruch
Gegen die jeweiligen Adressaten der Sendungen wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet. Je nach Sachverhalt besteht der Verdacht eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in Verbindung mit Bannbruch oder gegen das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz. Unter Bannbruch versteht man das Verbringen von Waren über die Grenze, obwohl deren Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr gesetzlich verboten oder beschränkt ist.
Wer beispielsweise Betäubungsmittel unerlaubt nach Deutschland einführt, aus Deutschland ausführt oder durch Deutschland befördern lässt, verstößt regelmäßig nicht nur gegen das Betäubungsmittelgesetz, sondern auch gegen zollrechtliche Vorschriften. In solchen Fällen kann zusätzlich der Straftatbestand des Bannbruchs erfüllt sein, was die rechtliche Bewertung der Tat verschärfen kann.
Besteht der Verdacht, dass Betäubungsmittel regelmäßig oder in größerem Umfang bestellt werden oder Hinweise auf einen gewerbsmäßigen Handel vorliegen, übernimmt das Zollfahndungsamt München die weiteren Ermittlungen. Damit kann der Fall von der routinemäßigen Postkontrolle in ein größeres Ermittlungsverfahren übergehen, falls sich Anhaltspunkte für organisierten Handel ergeben.
Zoll überwacht Postverkehr innerhalb der EU
Auch innerhalb der Europäischen Union kontrolliert der Zoll grenzüberschreitende Post- und Paketsendungen. Obwohl innerhalb der EU keine klassischen Zollgrenzen mehr bestehen, überwacht der Zoll weiterhin den Warenverkehr, um Verstöße gegen gesetzliche Verbote und Beschränkungen aufzudecken. Die Kontrollen erfolgen stichprobenweise oder auf Grundlage einer Risikoanalyse.
Zu den häufigsten Aufgriffen zählen Betäubungsmittel, neue psychoaktive Stoffe, Arzneimittel, Waffen sowie andere Waren, deren Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr gesetzlich verboten oder beschränkt ist. Die sichergestellten Blotter verdeutlichen zudem, wie auch gering dosierte Wirkstoffe auf saugfähigem Papier transportiert werden. Diese dienen als Trägermaterial für Substanzen wie LSD oder ähnliche Verbindungen und werden in der Regel über die Mundschleimhaut aufgenommen.
Reaktion der Behörden und Gesundheitswarnung
Günter Schnabel, Leiter der Kontrolleinheit Verkehrswege Selb, betonte, dass kriminelle Akteure immer wieder versuchten, Drogen in scheinbar unauffälligen Postsendungen zu verstecken. Die regelmäßigen Kontrollen zeigten, dass der Zoll auch diesen Schmuggelweg konsequent überwache. Jede sichergestellte Sendung verhindere, dass die Drogen ihr Ziel erreichten, und schütze die Bevölkerung vor den Gefahren dieser Stoffe.
Rückfragen zu der Pressemitteilung richtet das Hauptzollamt Regensburg an die zuständige Pressestelle. Für die Öffentlichkeit bleibt der Fall ein weiteres Beispiel dafür, wie engmaschig der Zoll den grenzüberschreitenden Warenverkehr auch jenseits klassischer Grenzübergänge überwacht. Der jüngste Fund in Selb unterstreicht, dass der Postweg für den illegalen Drogenhandel weiterhin attraktiv bleibt und behördliche Kontrollen an den Transitstrecken unverzichtbar sind.